Facebook  Instagram

[...]

Ablauf | REGIO INKASSO GmbH

Ablauf


Wir machen für Sie außergerichtlich unbestrittene Forderungen geltend und betreiben aus vorhandenen Titeln (Vollstreckungsbescheide/Urteile/Beschlüsse) die Zwangsvollstreckung.  Wenn Ihr Schuldner die Forderung mit nachvollziehbaren Einwänden oder Mängelrügen bestreitet, geben wir die Sache an unsere Vertragsanwälte weiter bzw. beauftragen Sie einen Anwalt Ihrer Wahl.

 

Sobald Sie uns einen Auftrag erteilt haben, werden wir für Sie aktiv:

Wir bereiten Ihre Ansprüche auf und fordern von Ihrem Schuldner mit einer entsprechenden Forderungsaufstellung unter Fristsetzung die Zahlung. Gleichzeitig ziehen wir Erkundigungen über dessen Solvenz ein. 

 

Wenn Ihr Schuldner auf unser Aufforderungsschreiben nicht reagiert, versuchen wir telefonisch mit ihm Kontakt aufzunehmen.

 

Wir machen dem Schuldner in persönlicher Ansprache klar, daß ein gerichtliches Verfahren droht, und mit welchen Kosten und vollstreckungsrechtlichen Folgen dies verbunden ist.

 

Manche Schuldner sind uns dabei schon aus anderen Verfahren bekannt. So können z. B. Ratenzahlungsvereinbarungen oder sonstige Zusagen des Schuldners erreicht werden, oft auch eine sofortige Zahlung. Ratenzahlungen werden von uns überwacht und vollständig abgewickelt. 

 

Wenn notwendig, lassen wir in Absprache mit Ihnen das gerichtliche Mahnverfahren einleiten, um einen Titel für Sie zu erwirken.

 

Legt der Schuldner Widerspruch ein, und kommt es zu einem streitigen Verfahren vor dem zuständigen Amts- oder Landgericht, werden Sie von unseren Vertragsanwälten bzw. Ihrem eigenen Anwalt vertreten.

 

Liegt ein Vollstreckungstitel gegen Ihren Schuldner vor (Vollstreckungsbescheid aus einem gerichtlichen Mahnverfahren oder Gerichtsurteil aus dem streitigen Verfahren), leiten wir die Zwangsvollstreckung ein. 

 

In jedem Stadium prüfen wir die weiteren Erfolgsaussichten und somit auch die Wirtschaftlichkeit weiterer Maßnahmen.